Der Betreiber einer Biogasanlage in Kornwestheim sieht sich durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im vergangenen Jahr benachteiligt. Zusammen mit anderen Betroffenen klagt das Unternehmen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kornwestheim - Das Ensemble aus Rohren und Behältern unterschiedlicher Größe nimmt etwa den Raum einer Garage ein und ist der Stolz von Ulrich Ramsaier. „Das ist ein Modul zur Abgasnachverstromung“, sagt der Chef der KWA Bioenergie GmbH & Co. Kraftwerk Römerhügel KG. ..... bitte lesen Sie den Artikel in der PDF-Datei!
Eine Änderung im Erneuerbaren Energien Gesetz bringt dramatische Einbußen für die Betreiber von Biogasanlagen. Diese ziehen jetzt vors Bundesverfassungsgericht
Hannover, Husum, 8. Juli 2015: Schleswig-Holsteins Biogasanlagenbetreiber kämpfen für Ihren Bestandsschutz. Hintergrund ist die Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes im letzten Jahr. Dort wurden die Biogasanlagenbetreiber in ihrem Investitionswillen ausgebremst. 95 Prozent ihrer installierten Leistung oder aber die höchste Bemessungsleistung in einem vollen Kalenderjahr dürfen sie nur noch in das Netz einspeisen. ..... bitte lesen Sie den Artikel in der PDF-Datei!
Berlin, 17.06.2015 „Die Höchstbemessungsleistung im Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) ist verfassungswidrig und muss weg. Das ist Vertrauensbruch und Eigentumsverletzung pur. Durch die rückwirkende Leistungsbegrenzung auf 95% im EEG 2014 droht immer mehr Biogasanlagenbetreibern in Deutschland das Aus. Wir unterstützen mit Nachdruck die Verfassungsklage des Vereins Nachhaltige Energien gegen diese ‚Teilstilllegungsquote im Bioenergiemarkt‘“, sagt Michael Rolland, Geschäftsführer des Biogasrat+ ..... bitte lesen Sie den Artikel in der PDF-Datei!
... sagt Bernd Pommerehne, Vorsitzender des Vereins Nachhaltige Energien. Der Zusammenschluss von Biogasanlagenbetreibern klagt vor dem Verfassungsgericht gegen die EEG-Novelle 2014. Der Grund: politischer Vertrauensbruch.
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Der Gesetzgeber hat zum 1. August 2014 den Kreis der Einsatzstoffe, die als Landschaftspflegematerial gelten, erheblich eingeschränkt. Zahlreihe Betreiber von Biogasanlagen stehen deshalb vor dem Problem, dass das von ihnen verwendete Material ab dem Stichtag nicht mehr als Landschaftspflegematerial in Sinne des Landschaftspflegebonus gilt.
Auf Grundlage der Einschränkungen haben einige Netzbetreiber bereits Rückforderungen gestellt und den Bonus von der laufenden Vergütung abgezogen. Für die betroffenen ...
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Bundesverfassungsgericht soll Kürzung der garantierten Vergütung stoppen / „Investitionen ausgebremst“
Freitag, den 22.05.2015 von Tarek Abu Ajamieh - Hildesheimer Allgemeine Zeitung:
Bierbergen/Kreis Hildesheim. Betreiber von Biogasanlagen sind empört: Sie sollen nur noch für 95 Prozent des von ihnen gelieferten Stroms die volle Vergütung bekommen, für den Rest nur einen Bruchteil davon. Für einzelne Landwirte kann das Umsatzeinbußen im hohen fünfstelligen Bereich bedeuten, wie das Beispiel zweier Betreiber aus der Gemeinde Hohenhameln zeigt.
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Der Schutz des privaten Eigentums, wozu auch der Schutz von getätigten Investitionen gehört, ist eine der wichtigsten Säulen der westlich demokratischen Werteordnung. Er gehört zu den fundamentalen Werten, die vor allem in der Abgrenzung zu kommunistischen Gesellschaftsordnungen gerade von Vertretern konservativer
Parteien immer hochgehalten wurden.
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Verfassungsbeschwerde eingereicht
Berlin, 19. Mai 2015. Der Bestandsschutz von Biogasanlagen wird durch das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 und der Erhebung einer Höchstbemessungsleistung erheblich
verletzt. Die gesetzlich garantierte Vergütung des erzeugten Stroms wurde dadurch drastisch gekürzt.
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Friedhelm Taube von der Agrarfakultät in Kiel zu Bioenergie vom Acker:
Zukunft oder Sackgasse?
In Schleswig-Holstein scheint die Energiewende schon gelungen. Rein rechnerisch kann
sich unser Bundesland mit Strom nahezu ausschließlich mit den Erneuerbaren versorgen. Allerdings hat das auch seinen Preis, den jeder Stromkunde an seiner Abrechnung ablesen kann. Entsprechend ist
inzwischen eine gewisse Ernüchterung eingekehrt.
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Flexible Biogasanlagen und moderne Batteriespeicher stabilisieren Stromnetz
Kiel, 18. März 2015. Auf die Sonnenfinsternis am 20. März 2015 haben sich Energieversorger und Netzbetreiber langfristig vorbereitet. Eine Allianz aus dem Verein Nachhaltige Energien e.V., der Nordgröön Energie GmbH & Co. KG sowie der WEMAG AG sieht ausreichend Optionen, um das Netz stabil zu halten, auch wenn die Solaranlagen keinen Strom liefern. Besonders starke Schwankungen in der Bereitstellung von Solarenergie können ohnehin nur entstehen, wenn am Freitagmorgen strahlender Sonnenschein herrscht und dann durch die Finsternis abgelöst wird. Auch .... bitte lesen Sie den Artikel in der PDF-Datei!
Interview aus der Top Agrar:
top agrar: Der Verein Nachhaltige Energien plant eine Klage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor dem Bundesverfassungsgericht. Worum geht es Ihnen?
Müller-Rüster: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 hat der Gesetzgeber zum ersten Mal nachträglich in das Vergütungssystem eingegriffen. Danach erhalten Betreiber bestehender Biogasanlagen eine EEG-Vergütung nur noch bis zu ihrer Höchstbemessungsleistung. Darüber hinaus soll es für den Strom lediglich den Monatsmarktwert geben, der derzeit zwischen 3 bis 4 Cent/kWh schwankt.
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Kommentar zu Klagen von Biogasbauern vor dem Bundesverfassungsgericht
Vertreter der Biogasbranche ziehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht, weil die wirtschaftlichen Bedingungen für ihre bereits installierten Anlagen nachträglich verschlechtert wurden.
Wann immer die Politik über neue Kürzungen bei den erneuerbaren Energien
nachdenkt – also immer wenn eine EEG-Reform ansteht – reagiert die
jeweilige Regenerativsparte mit extremer Verunsicherung. Es folgt mal mehr,
mal weniger massives Lobbying, das nicht selten Schlimmstes verhindert. Am
Ende gibt es so etwas wie einen Kompromiss. À la Klaus Störtebecker sind so
viele wie möglich von der Mannschaft vor dem Tod gerettet worden.
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Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung der „Höchstbemes-sungsleistung“ für Biogasanlagen im EEG 2014
Teilnehmer an der Pressekonferenz von links: Dr. Claudius da Costa Gomez Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas e.V.; Bernd Pommerehne 1. Vorsitzender des Vereins Nachhaltige Energien e.V.; Gerrit Müller-Rüster Treurat und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH; Dr. Helmut Loibl Rechtsanwaltskanzlei Paluka, Sobola & Loibl; Dr. Hartwig von Bredow Rechtsanwaltskanzlei von Bredow, Valentin, Herz; Cord-Peter von der Wroge IG Bestandschutz
Die Betreiber von Biogasanlagen in Deutschland bereiten derzeit zwei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) gegen einzelne Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 vor. Wie beteiligte Landwirte und die ausführenden Rechtsanwälte am vergangenen Mittwoch (28.1.) am Rande der Biogasjahrestagung des Fachver-
bandes Biogas (FvB) in Bremen mitteilten, sollen die Klagen möglichst Ende Februar oder Anfang März in Karlsruhe eingereicht werden.
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Erneuerbare Energien sparten deutschen Stromverbrauchern im Jahr 2013 ganze 11,2 Milliarden Euro
Eine Summe von insgesamt 11,2 Milliarden Euro haben Deutschlands Stromverbraucher im
Jahr 2013 gespart, weil in großem Umfang Erneuerbare Energien ins Stromnetz eingespeist
wurden. Das ermittelten jetzt Wissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg (FAU).
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Bremen - Von Jörg Esser. Ein Stück Heimatmarkt bricht weg. Der Bau von Biogasanlagen jedenfalls tendiert seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gegen Null. Seit 2011 sind 2000 Arbeitsplätze weggefallen. Die Biogas-Branche ist „mitten im Umbruch“ und setzt unter anderem aufs Exportgeschäft. Und sie setzt darauf, dass in Berlin die Weichen richtig gestellt werden.
„Biogas kann und muss eine entscheidende Rolle bei der Energieversorgung der
Zukunft spielen“, sagte Horst Seide, Präsident des Fachverbands Biogas, gestern
vor Journalisten bei der Jahrestagung in Bremen. „Biogas ist die große Chance für
den Klimaschutz“, ergänzte Vizepräsident Hendrik
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Das zum 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 sieht erhebliche Eingriffe in den Bestandsschutz von Biogasanlagen vor. Entgegen den politischen Zusicherungen ist es zu empfindlichen Kürzungen
der gesetzlich garantierten Vergütung des erzeugten Stroms gekommen. Zwei Zusammenschlüsse von insgesamt über 100 betroffenen Anlagen-betreibern, die Interessengemeinschaft Bestandsschutz, Soltau,
und der Nachhaltige Energien e.V., Kiel, werden die Eingriffe in den Bestandsschutz nun durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die entsprechenden Verfassungs-beschwerden werden derzeit
durch die Anwaltskanzleien von Bredow Valentin Herz, Berlin, und Paluka Sobola Loibl & Partner, Regensburg, vorbereitet.
Nähere Informationen zu den Verfassungsbeschwerden werden im Rahmen einer Pressekonferenz am 28. Januar 2015 um 15:30 Uhr im Salon Franzius im Congress Center Bremen mitgeteilt. Zu diesem Termin
laden beide Initiativen und der Fachverband Biogas e.V. im Rahmen der Jahrestagung des Fachverband Biogas e.V. ein.
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Beschränkung der EEG-Vergütung für Bestands-Biogasanlagen durch das EEG 2014 soll verfassungsrechtlicher Prüfung unterzogen werden – Verein Nachhaltige Energien e. V. unterstützt
gerichtliches Vorgehen
Das EEG 2014, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist, beinhaltet für alle damals
bereits bestehenden Biogasanlagen eine massive Beschränkung hinsichtlich der
EEG-Vergütung: § 101 Abs. 1 EEG 2014 legt fest, dass bestehende Biogasanlagen
nur noch bis zu ihrer bisherigen Höchstbemessungsleistung eine EEG-Vergütung
erhalten können. Darüber hinaus soll es lediglich den Monatsmarktwert geben, der
derzeit zwischen 3 bis 4 Cent/kW liegt.
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Presseinformation - Einladung zur Pressekonferenz
EEG 2014 – verfassungsmäßig?
Erste Klagen für den Vertrauensschutz der Biogasanlagenbetreiber!
Am 28.01.2015 um 15:30 Uhr im Salon Franzius im Congress Center Bremen
Der Verein Nachhaltige Energien e.V., die Interessengemeinschaft Bestandsschutz und der
Fachverband Biogas laden Sie zu einer gemeinsamen Pressekonferenz am Rande der Jahrestagung des Fachverbandes Biogas ein. An der Pressekonferenz werden auch die Rechtsanwälte Dr. Loibl (Paluka Sobola
Loibl & Partner) und Dr. von Bredow (von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte) teilnehmen. Die Teilnehmer möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit
einzelner Regelungen des mit schneller Feder geschriebenen EEG 2014 informieren.
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Seit dem 1. August 2014 greift das hastig novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz. In der Praxis werden Schwachstellen offenbar, die Betreiber bares Geld kosten. Darum haben
sie einen Verein zur Wahrung ihrer Interessen gegründet.
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Der Gesetzgeber muss mit dem zweiten EEG-Änderungsgesetz nachbessern und einen
Eingriff in Bestandsvergütung durch die Neudefinition der Bemessungsleistung aus dem
EEG 2014 zurücknehmen!
Das EEG 2014 ist seit nicht ganz vier Monaten in Kraft und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 17.11.2014 den 2. Entwurf eines EEG-Änderungsgesetzes vorgelegt.
Das EEG 2014 sieht in der geltenden Fassung für alle Betreiber steuerbarer Anlagen (Biomasse-, Deponiegas-, Klärgas, etc.) mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2012 bedeutsame Änderungen vor,
wenn der erzeugte Strom anteilig der Eigenversorgung oder der Lieferung an Dritte in räumlicher Nähe dient und darüber hinaus erzeugter Strom in das Netz eingespeist wird.
Für diesen eingespeisten Strom müssten Anlagenbetreiber künftig mit zum Teil erheblichen Einbußen bei der EEG-Vergütung rechnen.
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Seit dem 1. August 2014 macht es für die Spitzenbetriebe im Bereich der Biogasproduktion kaum noch Sinn, ihre Anlagen weiter zu optimieren und mit den vorhandenen Substraten noch effizienter zu
produzieren. Grund hierfür ist die Neuauflage des EEG, in dessen Grenzen Biogasproduzenten seit dem 01. August 2014 produzieren. Bislang war es Usus, dass die erzeugte Leistung bis zu einer Menge der
tatsächlich installierten Leistung gemäß den garantierten Preisen honoriert wurde. Nunmehr wird die bisherige Höchstbemessung-sleistung von 100% auf 95% zurückgeführt.
„Von 100 auf 95%“
Sicherlich ist das 100%ige Ausschöpfen der installierten Leistung eine eher theoretische
Vorstellung. Dennoch gibt es in der Zukunft eine ganze Reihe von Betrieben, die eine Leistung im Bereich von 97-98% erreichen werden. Für diese gilt künftig, dass ....
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ZEVEN - Die Biogasszene kommt nicht zur Ruhe. Am Mittwoch vergangener Woche hat mit der Firma MT-Energie aus Zeven nun auch der vermeintliche Branchenprimus Insolvenz beim Amtsgericht angemeldet. .... lesen Sie in der PDF-Datei weiter ....
BERLIN. Die Landwirte müssen sich nun offenbar doch auf verschärfte Anforderungen für
Güllelager einstellen. Dem Vernehmen nach wird die Bundesregierung die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit den Maßgaben des Bundesrates in Kraft setzen. Die
Länderkammer verlangt unter anderem, dass die Vorgaben für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGA-Anlagen) in die Bundes-Verordnung aufgenommen werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian S c h m i d t hatte sich unter Hinweis auf mögliche
Folgekosten für die Landwirte bislang dagegen gewehrt und seine Zustimmung zum
Inkraftsetzen der Verordnung verweigert. Sein Meinungsumschwung steht den Angaben
zufolge im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Novelle der Düngeverordnung. Bundesumweltministerin Dr. Barbara H e n d r i c k s sei bereit, den Referentenentwurf des Agrarressorts zur
Neufassung der Düngeverordnung weitgehend zu akzeptieren, heißt es in Berlin. Im Gegenzug verlange sie allerdings die Zustimmung von Schmidt zur Anlagenverordnung. AgE
Seit Inkrafttreten des EEG zum 1. August 2014 müssen sich Betreiber von Biogasanlagen mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. August 2014 (Bestandsanlagen) auf zahlreiche Änderungen einstellen. (Von Dr. Hartwig von Bredow und Burkhard Hoffmann)
Für Bestandsanlagen hat sich die Systematik des EEG 2014 im Vergleich zu den vorigen
Fassungen grundlegend geändert. Im Grundsatz ist – vorbehaltlich einer Vielzahl von Übergangsbestimmungen – das EEG 2014 auch für Bestandsanlagen maßgeblich. Dies betrifft etwa die Regelungen zur
Direktvermarktung oder auch zahlreiche
Begriffsbestimmungen. Darüber hinaus wurden Änderungen gegenüber der Rechtslage nach dem EEG 2012 vorgenommen, welche de facto eine Schlechterstellung
für Bestandsanlagen zur Folge haben. .... lesen Sie in der PDF-Datei weiter ....
Das ab dem 1. August 2014 geltende EEG 2014 schränkt die Möglichkeiten eines sogenannten Repowering von Biogasanlagen deutlich ein. Zwar wird die Rechtslage
hinsichtlich der Frage des Inbetriebnahmedatums, der Laufzeit und der Vergütungshöhe repowerter Biogasanlagen etwas klarer, große Probleme bereitet jedoch schon jetzt die Frage der
Höchstbemessungsleistung. Aus juristischer Sicht muss jede Änderung der Leistung an der Anlage kritisch betrachtet werden. (Von Dr. Helmut Loibl)
Während die Frage, ob ein vor dem 1. August 2014 zu einer Biogasanlage hinzugebautes BHKW eine Laufzeitverlängerung erhält, nach wie vor ungeklärt ist, stellt der Gesetzgeber mit dem EEG 2014 klar,
wie ein Hinzubau oder ein BHKWAustausch nach dem 1. August 2014 einzustufen ist: Wer jetzt zu seiner bestehenden Biogasanlage ein neues BHKW hinzubaut oder ein bestehendes BHKW - unabhängig davon, ob
leistungsgleich oder leistungserhöhend - gegen ein neues austauscht, erhält für dieses BHKW dasselbe ....
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vom 01.08.2014
Anlass: Erhebliche Eingriffe
Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 hat der Gesetzgeber erstmalig in erheblichem Maße in die Vergütungsansprüche der Biogasanlagenbetreiber eingegriffen. Aus diesem Grund hat
sich aus einem Kreis von acht Biogasanlagen-betreibern aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, am 30.07.2014 in Kiel der Verein - Nachhaltige Energien -
gegründet. Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgte am gleichen Tag.
Ziel: Unterstützung bei Eingriffen
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Eingriffe des Gesetzgebers nicht tatenlos hinzunehmen, sondern wird aus der Gemeinschaft heraus, seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte
unterstützen.
Eingriff: Höchstbemessungsleistung
Mit der Höchstbemessungsleistung wurde im EEG 2014 ein Instrument eingeführt, dass sich einer ähnlichen Beliebtheit für Anlagenbetreiber erfreut, wie die Einführung eines generellen Tempolimits von
120 km/h für Autofahrer. Allerdings gibt es bei diesen staatlichen Beschränkungen einen feinen Unterschied, ein generelles Tempolimit gibt es nicht, obwohl es nachweislich klimafreundlicher wäre. Die
Höchstbemessungsleistung wurde eingeführt, obwohl die Strom- und Wärmenutzung aus nachwachsenden
Rohstoffen nachweislich klimafreundlicher ist, als die aus fossilen Energien.
Auswirkung: Existenzgefährdung von kleinen und mittelständischen Betrieben
Ein Unternehmen, das im Jahr 2009 eine Biogasanlage in Betrieb genommen hat, wurde durch das EEG 2009 eine Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren garantiert. Mit der Einführung des EEG 2014 ist
diese Garantie für viele Biogasanlagenbetreiber um 5 % durch die Höchstbemessungsleistung beschnitten worden.
Für eine Biogasanlage mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2009 und einer installierten elektrischen Leistung von 500 Kilowatt bestand bis zum 31.07.2014 ein garantierter EEG-Vergütungsanspruch von 456.877,80 Euro. Seit dem Inkrafttreten des EEG 2014 hat der Anlagenbetreiber einen EEGVergütungsanspruch von 434.033,91 Euro.
Die Einführung der Höchstbemessungsleistung führt also bei einer Biogasanlage mit 500 Kilowatt zu einem Entzug des garantierten EEG-Vergütungsanspruchs in Höhe von
22.843,89 Euro pro Jahr. Über die Restlaufzeit von 14 Jahren ergibt sich somit eine Kürzung des garantierten EEG-Vergütungsanspruchs von 319.814,40 Euro.
Diese Streichung stellt einen wesentlichen Eingriff in den Bestandsschutz der Anlagenbetreiber dar.
Der Vergütungsanspruch ist nicht mit dem Unternehmergewinn gleichzusetzen. Dieser ergibt sich erst nach dem Abzug der Kosten. Zu diesen Kosten zählen zu einem wesentlichen Teil, Ausgaben für
Gärsubstrate, die sich seit dem Jahr 2009 für die meisten Anlagenbetreiber um ein vielfaches verteuert haben. Neben gestiegen Kosten können Anlagenbetreiber nun nur noch verringerte Erträge erzielen,
da zum einen durch die Höchstbemessungsleistung eine Kürzung der bisher garantierten Vergütung
erfolgt ist. Zum anderen besteht für den Anlagenbetreiber keine Möglichkeit durch die Optimierung seiner Anlage mit weniger Gärsubstrat mehr Strom zu produzieren, da die Höchstbemessungsleistung
neben der Kürzung auch ein Deckel ist.
Weitere Eingriffe: Unterjährige Einführung des EEG 2014, etc.
Neben der Höchstbemessungsleistung erfolgten durch die Einführung des EEG 2014 weitere Eingriffe, wie die unterjährige Einführung des EEG 2014, die Festsetzung einer Stichtagsregelung und der Wegfall
von Vergütungsbestandteilen.
Maßnahmen: Musterklagen, Gutachten
Der Verein wird wegen der Eingriffe des Gesetzgebers keine Maßnahme ungenutzt lassen, die einem Bestandsschutz der Biogasanlagen zuträglich ist. Beschränkungen durch die Höchstbemessungsleistung und
Eingriffe in die Vergütungsstruktur im Rahmen des EEG 2014 sollen für die Vereinsmitglieder durch Musterklagen, Gutachten und außergerichtliche Verfahren abgewehrt werden.
Der Verein wird sich im Rahmen von Gerichtsverfahren auch gegen Gesetze und Verordnungen wenden, die den Betrieb eines Mitgliedes unzulässig beschränken.
Der Verein koordiniert und beauftragt Rechtsanwälte, Gutachter, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, um die Rechte der Vereinsmitglieder anhand von Musterprozessen im Zweifel
unter vollständiger Ausschöpfung der Rechtswege (Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof) durchzusetzen.
Klein Offenseth, den 01.08.2014
Der Vorstand des Vereins
Nachhaltige Energien
Austr.4,
25365 Klein Offenseth – Sparrieshoop
Die Gründungsmitglieder:
Bernd Pommerehne, Lüchower Ausbau 1, 17179 Altkalen
Enno Stubbemann, Mallinghäuserstr. 11, 27257 Sudwalde
Rainer Bonnhoff, Austraße 4, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop
Reinhard Wilke, Lüchower Weg 5, 23898 Labenz
Rolf Sandbrink, Sandbrinks Hofstraße 2a,
Joachim Loop, Bönebütteler Damm 164, 24260 Bönebüttel
Dieter Schulze, Braseweg 10, 31535 Neustadt/Mardorf
Raimar Beckmann, Hermannshägerstr. 2, 18314 Hermannshof
Weitere Infos zu den Mitglieder unter "Unser Verein"