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Atomindustrie erhält Aussicht auf Schadensersatz in Milliardenhöhe während Biomassebetriebe Schaden durch nachträgliche Gesetzeseingriffe hinnehmen müssen
Berlin, 23.12.2016. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2016 seine Entscheidungen über die Zurückweisung einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden von Biomasseanlagenbetreibern veröffentlicht. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen nachträgliche Eingriffe in die garantierte EEG Vergütung des Gesetzgebers gewandt.
„Die Entscheidung stößt auf wenig Verständnis, da das Gericht erst vor wenigen Wochen wegen nachträglicher Eingriffe des Gesetzgebers der Atomindustrie Schadensersatz in Milliardenhöhe in Aussicht
gestellt hat.
..... bitte lesen Sie in der PDF-Datei weiter!
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEG 2016)
..... bitte lesen Sie den Entwurf in der PDF-Datei im Detail!
+ + + hunderte schwarze Ballons für die Rettung der Energiewende + + +
Wann: Mittwoch, 25. Mai 2016, ab 11:15
Wo: Biogasanlage Saergas, Riesenbecker Straße 54, 48369 Saerbeck
Die Presseeinladung finden Sie hier
Mit Sorge verfolgen wir die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEG Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige Änderungen im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Dr. Nina Scheer MdB (SPD) veröffentlicht die Eckpunkte zum EEG 2016. Das Eckpunkte-Papier zum EEG findet die volle Unterstützung des Vereins Nachhaltige Energien e.V.. Hier finden Sie das Schreiben.
Der VNE befürchtet, dass nach den Verschärfungen durch das EEG 2014 (Stichwort Höchstbemessungsgrundlage) Anlagenbetreiber in großem Umfang den Markt verlassen werden. Die nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgeschlagenen Parameter für bestehende Biomasse-Anlagen werden einen unkontrollierten Rückbau verursachen, so dass sehr kurzfristig ein Drittel des erneuerbaren Strom im EE-Strommix zur Disposition stehen. Eine Perspektive für bestehende Biogas-Anlagen offeriert das BMWi mit diesem Referentenentwurf und einer möglichen Beteiligung an Ausschreibungen in einer Größenordnung von 100 MW brutto nicht. Weitere Informationen hier.
Der Verein „Nachhaltige Energien“ (VNE) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf für die Absicherung einer erfolgreichen und bezahlbaren Energiewende. Der vorliegende Referentenentwurf verkennt in seinen Regelungen die Notwendigkeit eines aktiven Stabilisators, wie Biomasse, als wesentlichen Bestandteil des erneuerbaren Strommixes.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Vereins zum Referentenentwurf des BMWi.
Mit dem vorliegenden Hintergrundpapier zur voraussichtlichen Marktentwicklung des deutschen Markts für Biomasseanlagen warnt das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor einem drohenden Markteinbruch für Biomasse nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung.
Die Kernaussagen des DBFZ sind:
Das BMWI hat am 29.02.2016 den folgenden Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vorgelegt. Die derzeitigen Regelungen führen mittelfristig zu einem Rückbau der vorhandenen Biomassekapazitäten. Nachhaltige Energien e.V. wird für intelligente Lösungen streiten, um dem Bestand eine Perspektive zu geben! Sie finden den Referentenentwurf hier.
Die Ausschüsse des Bundestages sprechen sich für eine Beibehaltung der Stromsteuerbefreiung aus, um die regionale Direktvermarktung von erneuerbarem Strom zu stärken. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Bundesrat wurde die Entschließung des zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 (Initiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) in den verantwortlichen Ausschüssen behandelt und eine Empfehlungen ausgesprochen.
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 vom 18.11.2015: „Die bestehenden Biomasseanlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die nachträgliche Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen ist durch das neue EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen.“
Weiter Information finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25. November 2015 ein Eckpunktepapier zur Novelle des (EEG 2016) veröffentlicht. Danach soll das EEG 2016 erste Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung enthalten, um eine gemeinsame Ausschreibung für neue, bestehende und erweiterte Biomasseanlagen zu entwickeln. Positiv zu bewerten ist, dass nun die Notwendigkeit einer Perspektive für Bestandsanlagen durch das BMWi erkannt wurde. Negativ zu bewerten ist aber, dass die Umsetzung dieser Perspektive für Bestandsanlagen einen massiven Rückbau der Bestandsanlagen zur Folgen haben könnte. Das Eckpunktepapier finden Sie hier.
Zusammenfassung
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Auswirkungen der EEG-Novelle 2014
Frage Nr. 1
Wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2012 gefördert werden und wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen die
im Jahr 2014 zugebaut wur-den und nach dem EEG 2014 vergütet werden?
Antwort
Der Bundesregierung liegen diese Zahlen nicht vor.
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Verstoß gegen das Grundrecht durch fehlende Übergangsvorschriften für baurechtlich
genehmigte Biogasanlagen
Berlin, den 20.08.2015.
Mit der Novellierung des EEG 2014 verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz mit dem EEG 2014, so dass Landwirten nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe übrig bleibt.
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Hans-Josef Fell (Grüne) hat maßgeblich das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 geprägt. Jetzt steigt er aus dem bayerischen Bund Naturschutz, der zum Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehört, aus.
Der Bund Naturschutz (BN) gefährdet mit seiner aktuellen energiepolitischen Position und vor allem seinen Handlungen in hohem Maße das selbstgesteckte Ziel des Atomausstieges in Bayern und
behindert einen wirklich wirksamen Klimnaschutz.
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Vier Biogas-Anlagenbetreiber haben im vergangenen Mai Verfassungsbeschwerde gegen
den Biogas-Passus im EEG 2014 eingereicht. Wie sich der Eingriff in den Bestandsschutz
konkret auswirkt, zeigte jetzt ein Kläger nördlich von Stuttgart.
Eigentlich haben die Betreiber der im September 2006 gestarteten Biogas-BHKW Römerhügel (625 kWel/ 700 kWth) in Kornwestheim nördlich von Stuttgart alles richtig gemacht: Der Mais für den Fermenter
kommt aus dem direkten Umkreis, wird nicht in Monokultur, sondern in Drei-Frucht-Folge angebaut und von Landwirten geliefert, die gleichzeitig auch Gesellschafter sind.. ..... bitte lesen Sie
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von links:
Gerrit Müller-Rüster, Sprecher des Vereins Nachhaltige Energien e.V.
Bodo Skaletz, Geschäftsführer Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH
Ulrich Ramsaier, Geschäftsführer KWA Bioenergie GmbH Kraftwerk Römerhügel KG
Bernhard Gröner, Landwirt und Gesellschafter
Friedrich Siegle, Technischer Anlagenleiter
Foto: Reinhard Siekemeier