Nachhaltige Energien e.V.
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Willkommen im Verein "Nachhaltige Energien e.V."

 

Die gemeinsame Arbeit wird durch die Förderung von erneuerbaren Energien bestimmt. Wir möchten die öffentliche Akzeptanz der erneuerbaren Energien durch Aufkärung und Vermittlung der Vorteile einer nachhaltigen Versorgung verbessern.

  • Der Informationsaustausch zur Realisierung von optimalen Bedingungen
    für eine Versorgung mit nachhaltigen Energien.
  • Die Förderung, Auswertung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
    für die Versorgung von nachhaltigen Energien
  • Öffentlichkeitsarbeit für eine Förderung des Klimaschutzes durch
    nachhaltige Energien

Unsere Mitglieder sind für einander da - das Netzwerk hilft sich gegenseitig und steht
sich mit Rat und Tat zur Seite! Informieren Sie sich über unsere Ziele im Detail und
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Aktuelles / News

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Pressemitteilung: Nachhaltige Energien e.V. Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Erneuerbare Energien aber für Atomenergie

Atomindustrie erhält Aussicht auf Schadensersatz in Milliardenhöhe während  Biomassebetriebe Schaden durch nachträgliche Gesetzeseingriffe hinnehmen müssen

Berlin, 23.12.2016. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2016 seine Entscheidungen über die Zurückweisung einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden von Biomasseanlagenbetreibern veröffentlicht. Die Beschwerdeführer hatten sich gegen nachträgliche Eingriffe in die garantierte EEG Vergütung des Gesetzgebers gewandt.

„Die Entscheidung stößt auf wenig Verständnis, da das Gericht erst vor wenigen Wochen wegen nachträglicher Eingriffe des Gesetzgebers der Atomindustrie Schadensersatz in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt hat.
..... bitte lesen Sie in der PDF-Datei weiter!

Atom statt Erneuerbar_PM_VNE.pdf
PDF-Dokument [285.5 KB]

Gesetzentwurf der Bundesregierung des Erneuerbare- Energien-Gesetz - EEG 2016

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEG 2016)
..... bitte lesen Sie den Entwurf in der PDF-Datei im Detail!

EEG 2016_Kabinettversion.pdf
PDF-Dokument [2.6 MB]

Der Himmel über Saerbeck (NRW) verdunkelt sich Protestaktion gegen EEG Novellierung in Saerbeck, NRW

+ + + hunderte schwarze Ballons für die Rettung der Energiewende + + +

Wann: Mittwoch, 25. Mai 2016, ab 11:15

Wo: Biogasanlage Saergas, Riesenbecker Straße 54, 48369 Saerbeck

Die Presseeinladung finden Sie hier

Presseeinladung_Saerbeck.pdf
PDF-Dokument [70.8 KB]

Der Verein Nachhaltige Energien e.V. unterstützt mit vielen anderen Verbänden der Branche die Kampagne des BEE "Energiewende retten!"

Mit Sorge verfolgen wir die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien. Der Gesetzesentwurf zur EEG Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium veranlasst uns, wichtige Änderungen im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele einzufordern. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Nachhaltige Energien e.V. unterstützt „Eckpunktepapier zum EEG 2016“ von Dr. Nina Scheer  

Dr. Nina Scheer MdB (SPD) veröffentlicht die Eckpunkte zum EEG 2016. Das Eckpunkte-Papier zum EEG findet die volle Unterstützung des Vereins Nachhaltige Energien e.V.. Hier finden Sie das Schreiben.  

Scheer_Eckpunkte_zum_EEG_2016.pdf
PDF-Dokument [191.8 KB]

2. Stellungnahme des Nachhaltige Energien e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien  

Der VNE befürchtet, dass nach den Verschärfungen durch das EEG 2014 (Stichwort Höchstbemessungsgrundlage) Anlagenbetreiber in großem Umfang den Markt verlassen werden. Die nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgeschlagenen Parameter für bestehende Biomasse-Anlagen werden einen unkontrollierten Rückbau verursachen, so dass sehr kurzfristig ein Drittel des erneuerbaren Strom im EE-Strommix zur Disposition stehen. Eine Perspektive für bestehende Biogas-Anlagen offeriert das BMWi mit diesem Referentenentwurf und einer möglichen Beteiligung an Ausschreibungen in einer Größenordnung von 100 MW brutto nicht. Weitere Informationen hier.

Stellungnahme_VNE_RefE_2016.pdf
PDF-Dokument [150.1 KB]

Stellungnahme des Nachhaltige Energien e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Der Verein „Nachhaltige Energien“ (VNE) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf für die Absicherung einer erfolgreichen und bezahlbaren Energiewende. Der vorliegende Referentenentwurf verkennt in seinen Regelungen die Notwendigkeit eines aktiven Stabilisators, wie Biomasse, als wesentlichen Bestandteil des erneuerbaren Strommixes.

Hier finden Sie die Stellungnahme des Vereins zum Referentenentwurf des BMWi.

Hintergrundpapier zur voraussichtlichen Marktentwicklung

Mit dem vorliegenden Hintergrundpapier zur voraussichtlichen Marktentwicklung des deutschen Markts für Biomasseanlagen warnt das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) vor einem drohenden Markteinbruch für Biomasse nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung.

 

Die Kernaussagen des DBFZ sind:

  • von den derzeit installierten Anlagen zur Verstromung von Biomasse mit einer Gesamtleistung von rund 6.600 MW stehen nach Ende der Vergütungsperiode im Jahre 2025 rund 5.100 MW "zur Disposition"
  • bei ausbleibender Anschlussvergütung im EEG 2016, hätten rund 77 Prozent der Bestandsanlagen keine wirtschaftliche Perspektive mehr
  • das DBFZ erachtet es auf Grundlage der Berechnungen als wichtig, "dass Ausschreibungen im Bereich Biomasse nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für Bestandsanlagen offen sind und zeitnah umgesetzt werden"
  • doch auch mit Anschlussvergütung und Beibehaltung und Einhaltung des im EEG 2014 festgelegten Ausbaupfads von 100 MW jährlich hat DBFZ düstere Prognose für Biogasbranche:
    • bis 2025 sinkt demnach die gesamt installierte Leistung auf rund 5.600 MW
    • bis 2030 auf rund 2.300 MW
    • ab 2035 würde sich der Anlagenbestand laut der Analyse bei etwas mehr als 1.000 MW einpendeln in Abhängigkeit von der Anzahl der Neuanlagen
    • die Stromerzeugung aus Biomasse ginge parallel von 38,36 Mrd. kWh im Jahre 2014 auf 8,7 Mrd. kWh in 2035 zurück
  • für das komplette Papier siehe hier

Referentenentwurf zum EEG 2016

Das BMWI hat am 29.02.2016 den folgenden Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vorgelegt. Die derzeitigen Regelungen führen mittelfristig zu einem Rückbau der vorhandenen Biomassekapazitäten. Nachhaltige Energien e.V. wird für intelligente Lösungen streiten, um dem Bestand eine Perspektive zu geben! Sie finden den Referentenentwurf hier.

EEG_Ref_Entwurf.pdf
PDF-Dokument [1.7 MB]

Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)

Die Ausschüsse des Bundestages sprechen sich für eine Beibehaltung der Stromsteuerbefreiung aus, um die regionale Direktvermarktung von erneuerbarem Strom zu stärken. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stromsteuerbefreiung.pdf
PDF-Dokument [193.0 KB]

Empfehlungen des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse

Im Bundesrat wurde die Entschließung des zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 (Initiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) in den verantwortlichen Ausschüssen behandelt und eine Empfehlungen ausgesprochen.

Antrag Bundesratsinitiative Biogas

Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 vom 18.11.2015: „Die bestehenden Biomasseanlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die nachträgliche Flexibilisierung bestehender Biomasseanlagen ist durch das neue EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen.“

Weiter Information finden Sie hier.

EEG-Novelle 2016 - Eckpunktepapier -

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25. November 2015 ein Eckpunktepapier zur Novelle des (EEG 2016) veröffentlicht. Danach soll das EEG 2016 erste Eckpunkte sowie eine Verordnungsermächtigung enthalten, um eine gemeinsame Ausschreibung für neue, bestehende und erweiterte Biomasseanlagen zu entwickeln. Positiv zu bewerten ist, dass nun die Notwendigkeit einer Perspektive für Bestandsanlagen durch das BMWi erkannt wurde. Negativ zu bewerten ist aber, dass die Umsetzung dieser Perspektive für Bestandsanlagen einen massiven Rückbau der Bestandsanlagen zur Folgen haben könnte. Das Eckpunktepapier finden Sie hier.

BMWi-Eckpunkte EEG 2016.pdf
PDF-Dokument [93.9 KB]

Stellungnahme des Nachhaltige Energien e.V. zum Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien- Anlagen“

Zusammenfassung

  • Biogasanlagen sind aufgrund ihrer Regelbarkeit elementar für die Weiterentwicklung des Strommarkts.
  • Die dauerhafte und regelbare Verfügbarkeit von Biogas gewährleistet höchste Stromqualität und Versorgungssicherheit auf Basis erneuerbarer Energien. Systembzw. saisonal geführte Anlagen tragen dazu bei, den Mix von Wind- oder Solarstrom mit gleich guter Stromqualität zu versehen.
  • Bestehende Biogasanlagen fallen in wenigen Jahren aus dem EEG heraus. Sie brauchen jetzt eine Perspektive für eine Anschlussvergütung, weil Investitionsentscheidungen für Modernisierungen anstehen.
  • Bleibt eine Anschlussvergütung aus, fahren Betreiber ...

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Antworten der Bundesregierung zu den Auswirkungen der EEG-Novelle 2014

Auswirkungen der EEG-Novelle 2014
Frage Nr. 1
Wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen, die im Jahr 2014 zugebaut wurden und nach dem EEG 2012 gefördert werden und wie hoch liegt die durchschnittliche Vergütung von Anlagen die im Jahr 2014 zugebaut wur-den und nach dem EEG 2014 vergütet werden?
Antwort
Der Bundesregierung liegen diese Zahlen nicht vor.

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Antworten der Bundesregierung.pdf
PDF-Dokument [7.3 MB]

Verfassungsbeschwerde durch Brandenburger Landwirt gegen das EEG 2014

Verstoß gegen das Grundrecht durch fehlende Übergangsvorschriften für baurechtlich
genehmigte Biogasanlagen

Berlin, den 20.08.2015.

Mit der Novellierung des EEG 2014 verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz mit dem EEG 2014, so dass Landwirten nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe übrig bleibt.

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BUND behindert Klimaschutz

Hans-Josef Fell (Grüne) hat maßgeblich das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 geprägt. Jetzt steigt er aus dem bayerischen Bund Naturschutz, der zum Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gehört, aus.

Der Bund Naturschutz (BN) gefährdet mit seiner aktuellen energiepolitischen Position und vor allem seinen Handlungen in hohem Maße das selbstgesteckte Ziel des Atomausstieges in Bayern und behindert einen wirklich wirksamen Klimnaschutz.
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BUND_behindert_Klimaschutz.pdf
PDF-Dokument [942.2 KB]

Kläger hoffen auf Karlsruhe

Vier Biogas-Anlagenbetreiber haben im vergangenen Mai Verfassungsbeschwerde gegen
den Biogas-Passus im EEG 2014 eingereicht. Wie sich der Eingriff in den Bestandsschutz
konkret auswirkt, zeigte jetzt ein Kläger nördlich von Stuttgart.

Eigentlich haben die Betreiber der im September 2006 gestarteten Biogas-BHKW Römerhügel (625 kWel/ 700 kWth) in Kornwestheim nördlich von Stuttgart alles richtig gemacht: Der Mais für den Fermenter kommt aus dem direkten Umkreis, wird nicht in Monokultur, sondern in Drei-Frucht-Folge angebaut und von Landwirten geliefert, die gleichzeitig auch Gesellschafter sind.. ..... bitte lesen Sie den Artikel in der PDF-Datei!

von links:

Gerrit Müller-Rüster, Sprecher des Vereins Nachhaltige Energien e.V.

Bodo Skaletz, Geschäftsführer Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Ulrich Ramsaier, Geschäftsführer KWA Bioenergie GmbH Kraftwerk Römerhügel KG

Bernhard Gröner, Landwirt und Gesellschafter

Friedrich Siegle, Technischer Anlagenleiter

Foto: Reinhard Siekemeier

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Kontakt

Vereinsanschrift:

Nachhaltige Energien e.V.

Lorentzendamm 40
24103 Kiel

Tel. 0431-5936373

Fax 0431-5936361

mail@nachhaltige-energien-ev.de

 

1. Vorsitzender:

Bernd Pommerehne

Lüchow 1
17179 Altkalen

Tel. 039973 - 70400
Fax 039973 - 706003

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